APO 2010: Gütesiegel
für gute Vereinsarbeit
FN-Schilder zieren schon seit vielen
Jahren deutsche Stalltüren. Im Jahr 2000 wurde die Kennzeichnung komplett
überarbeitet. Seither zeigt das weiß-grüne FN-Schild noch viel genauer an als
früher, welche „Spezialität“ ein Betrieb aufzuweisen hat, ob es sich
beispielsweise um einen Pensions-, Zucht- oder Ausbildungsbetrieb handelt oder
um eine Reit- oder Fachschule. Und immer noch entdecken die Experten Lücken im
System, die mit jeder neuen APO weiter geschlossen werden. So können sich
künftig Aufzuchtbetriebe ebenfalls gesondert kennzeichnen lassen wie
beispielsweise auch Meisterbetriebe, sofern sie die in der APO geforderten
Qualitätsanforderungen erfüllen. Neu ist auch die Fünf-Sterne-Reitschule als
„Zwischending“ zwischen der bisherigen Vier-Sterne-Reitschule als oberste
Kategorie und der Fachschule, von denen es in Deutschland nur einige wenige
gibt.
Ganz neu ist die Idee, auch die gute
Vereinsarbeit zu kennzeichnen. So können sich künftig Vereine ihre Arbeit durch
das Gütesiegel „zertifizierte Vereinsarbeit“ von unabhängiger Stelle bestätigen
lassen. „Gute Vereinsarbeit beruht in der Regel auf einem hohen ehrenamtlichen
Einsatz. Dieses Engagement soll mit dem neuen Gütesiegel positiv herausgehoben
werden“, erklärt Robert Kuypers, Geschäftsführer des Hessischen Reit-
und Fahrverbandes, unter dessen Federführung das APO-Kapitel Kennzeichnung
überarbeitet wurde. Um das Gütesiegel zu erhalten, müssen Vereine allerdings
bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen nicht nur ein vielseitiges,
zielgruppenorientiertes Ausbildungs- und außersportliches Angebot und die dafür
notwendigen Gebäude und Anlagen, sondern auch die aktive Mitarbeit im Verband
oberhalb der Vereinsebene und eine gute Vereinskommunikation.
Wie alle anderen Kennzeichnungen
erfolgt auch die Auszeichnung auf „zertifizierte Vereinsarbeit“ auf
entsprechenden Antrag. Nach der Überprüfung durch Vertreter der FN oder des LV
wird ein Vertrag auf drei Jahre geschlossen. In dieser Zeit darf dann das
entsprechende Schild aufgehängt und damit geworben werden. Und was passiert,
wenn sich die Bedingungen ändern? „Das kommt natürlich immer mal wieder vor.
Wenn die Prüfer einen Betrieb oder Verein begutachten, ist das schließlich nur
eine Momentaufnahme“, sagt Eva Lempa-Röller, die bei der FN die
Überarbeitung der APO koordiniert. „Vertraglich sind die Vereine aber
verpflichtet, der FN oder dem LV jede Änderung mitzuteilen. Sind die
Voraussetzungen nicht mehr gegeben, kann die FN die Kennzeichnung widerrufen“,
ergänzt FN-Mitarbeiter Martin Otto, über dessen Schreibtisch
Antragsstellung, Vertragsabschlüsse und Fortschreibung der Kennzeichnung
laufen. Gelegentlich führen aber auch andere Gründe zum Widerruf. Wenn
beispielsweise gegen Grundsätze des Tierschutzes verstoßen wird oder dem
Ansehen des Pferdesports geschadet wird. „Für solche Hinweisen aus dem Umfeld
sind wir sehr dankbar und gehen diesen auch immer nach“, sagt Martin Otto.
24.09.2009