APO 2010: Gütesiegel für gute Vereinsarbeit

Warendorf (fn-press). Gekennzeichnete Pferdebetriebe und Reitschulen gibt es schon lange. Mit der neuen Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, gibt es das FN-Gütesiegel künftig auch für rührige Pferdesportvereine. 

FN-Schilder zieren schon seit vielen Jahren deutsche Stalltüren. Im Jahr 2000 wurde die Kennzeichnung komplett überarbeitet. Seither zeigt das weiß-grüne FN-Schild noch viel genauer an als früher, welche „Spezialität“ ein Betrieb aufzuweisen hat, ob es sich beispielsweise um einen Pensions-, Zucht- oder Ausbildungsbetrieb handelt oder um eine Reit- oder Fachschule. Und immer noch entdecken die Experten Lücken im System, die mit jeder neuen APO weiter geschlossen werden. So können sich künftig Aufzuchtbetriebe ebenfalls gesondert kennzeichnen lassen wie beispielsweise auch Meisterbetriebe, sofern sie die in der APO geforderten Qualitätsanforderungen erfüllen. Neu ist auch die Fünf-Sterne-Reitschule als „Zwischending“ zwischen der bisherigen Vier-Sterne-Reitschule als oberste Kategorie und der Fachschule, von denen es in Deutschland nur einige wenige gibt. 

Ganz neu ist die Idee, auch die gute Vereinsarbeit zu kennzeichnen. So können sich künftig Vereine ihre Arbeit durch das Gütesiegel „zertifizierte Vereinsarbeit“ von unabhängiger Stelle bestätigen lassen. „Gute Vereinsarbeit beruht in der Regel auf einem hohen ehrenamtlichen Einsatz. Dieses Engagement soll mit dem neuen Gütesiegel positiv herausgehoben werden“, erklärt Robert Kuypers, Geschäftsführer des Hessischen Reit- und Fahrverbandes, unter dessen Federführung das APO-Kapitel Kennzeichnung überarbeitet wurde. Um das Gütesiegel zu erhalten, müssen Vereine allerdings bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen nicht nur ein vielseitiges, zielgruppenorientiertes Ausbildungs- und außersportliches Angebot und die dafür notwendigen Gebäude und Anlagen, sondern auch die aktive Mitarbeit im Verband oberhalb der Vereinsebene und eine gute Vereinskommunikation. 

Wie alle anderen Kennzeichnungen erfolgt auch die Auszeichnung auf „zertifizierte Vereinsarbeit“ auf entsprechenden Antrag. Nach der Überprüfung durch Vertreter der FN oder des LV wird ein Vertrag auf drei Jahre geschlossen. In dieser Zeit darf dann das entsprechende Schild aufgehängt und damit geworben werden. Und was passiert, wenn sich die Bedingungen ändern? „Das kommt natürlich immer mal wieder vor. Wenn die Prüfer einen Betrieb oder Verein begutachten, ist das schließlich nur eine Momentaufnahme“, sagt Eva Lempa-Röller, die bei der FN die Überarbeitung der APO koordiniert. „Vertraglich sind die Vereine aber verpflichtet, der FN oder dem LV jede Änderung mitzuteilen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, kann die FN die Kennzeichnung widerrufen“, ergänzt FN-Mitarbeiter Martin Otto, über dessen Schreibtisch Antragsstellung, Vertragsabschlüsse und Fortschreibung der Kennzeichnung laufen. Gelegentlich führen aber auch andere Gründe zum Widerruf. Wenn beispielsweise gegen Grundsätze des Tierschutzes verstoßen wird oder dem Ansehen des Pferdesports geschadet wird. „Für solche Hinweisen aus dem Umfeld sind wir sehr dankbar und gehen diesen auch immer nach“, sagt Martin Otto. Eine Zusammenfassung aller Neuerungen ist unter www.pferd-aktuell.de im Internet nachzulesen. Hb

24.09.2009