APO 2010: Erweiterte
Grundprüfung für Richter
„Wir erwarten von den Richtern gute
Kenntnisse über das Pferd, über Grundgangarten und Exterieur. Richten bedeutet
schließlich mehr als einzelne Lektionen zu beurteilen“, sagt Waltraud Weingarten,
Mitarbeiterin der FN-Abteilung Ausbildung und selbst seit 23 Jahren Richterin
bis Klasse M. So müssen angehende Richter künftig in ihrer Grundprüfung nicht
nur wie bisher eine Dressurprüfung und eine Stilspringprüfung der Klasse L
(DL/SL) und einen Reiterwettbewerb beurteilen, sondern darüber hinaus auch eine
Reitpferdeprüfung. Wer bestanden hat, erwirbt damit gleichzeitig die
Qualifikation, solche Basisprüfungen (B) zu richten. Das war, zumindest was die
Reitpferde-, Gewöhnungs- und Eignungsprüfungen betrifft, bislang nur in einer
Zusatzprüfung möglich.
Um die Dauer der Richterprüfung
nicht zu verlängern, wird die Zeit für die zusätzlichen Prüfungen beim
schriftlichen Test eingespart. Dieser hat sich in den letzten Jahren zu einem
Multiple-Choice-Test entwickelt und war jetzt „einfach über“, so Waltraud
Weingarten. Die Richterprüfung ist auch ohne ihn schon lang und anspruchsvoll
genug. Neben dem praktischen Richten müssen die Bewerber einen Parcours
abnehmen und mögliche Fehler erkennen und umfassende Kenntnisse der LPO und der
Reitlehre vorweisen. Darüber hinaus müssen sie bereits vorab die Fähigkeit,
einen breitensportlichen Wettbewerb (BW) zu beurteilen und eine
Reitpass-Prüfung (RP) abnehmen zu können, im Rahmen einer Zusatzschulung in
ihrem Landesverband bewiesen haben.
Wer die Grundprüfung bestanden hat,
darf sich künftig Richter DL/SL/B/BW/RP nennen. Aufbauend auf die Grundprüfung
kann sich ein Richter dann für die Zusatzprüfung BA, also das Richten von
Dressur- und Springpferdeprüfungen bis Klasse L, entscheiden oder für die
Spezialisierung auf eine Disziplin und das Richten in höheren Klassen.
Neu in die Kategorie
„Turnierfachleute“ der APO aufgenommen wurde auch der „Prüfer Breitensport“.
Bislang nur eine kurze „Randnotiz“ in der APO, sind jetzt die
Zulassungsbedingungen und Prüfungsanforderungen genau definiert und
niedergeschrieben. Die Prüfer Breitensport werden vor allem bei WBO-Veranstaltungen
benötigt. Bewerber können entweder Trainer B Breitensport sein oder Trainer B
oder A Leistungssport mit einer entsprechenden Zusatzschulung „Breitensport“,
wie sie auch für die Richter-Grundprüfung vorausgesetzt wird (BW/RP).
Eine Zusammenfassung aller
Neuerungen ist unter www.pferd-aktuell.de im Internet nachzulesen.
Ausbildungs-
und Prüfungs-Ordnung 2010